Mietrecht

Das Mietrecht umfasst alle Rechtsfragen rund um die Vermietung von Wohnraum, Gewerberaum oder sonstigen Gegenständen sowie das Pachtrecht. Dies ist ein sehr konfliktreiches Rechtsgebiet, insbesondere das Wohnraummietrecht.

Ein strittiger Punkt im Wohnraummietrecht ist vor allem die Kündigung und damit verbundene Folgefragen.

Die Frage, ob ein Kündigungsgrund einschlägig ist und somit die Kündigung gerechtfertigt ist beschäftigt oftmals die Gerichte. Beliebte Kündigungsgründe sind der Eigenbedarf, der Zahlungsverzug sowie die Störung des Hausfriedens.

Jeder Kündigungsgrund hat bestimmte rechtliche Voraussetzungen, die vorliegen müssen, um eine rechtmäßige Kündigung auszusprechen.

Die Anwaltskanzlei Schmidt prüft die Voraussetzungen der einschlägigen Kündigungsgründe genau, um danach mit Ihnen das weitere Vorgehen praxisnah zu besprechen. So können teils unnötige und langwierige gerichtliche Verfahren vermieden werden.

Auch bei Streitigkeiten rund um Schönheitsreparaturklauseln oder einer Mietminderung, z.B. wegen Schimmel, werden Sie in der Anwaltskanzlei Schmidt beraten.

Selbstverständlich erstellt Ihnen Frau Rechtsanwältin Stetter sowohl Wohnraummietverträge als auch Mietverträge für Gewerberaum.

Bei Mietangelegenheiten sind Sie bei der Anwaltskanzlei Stetter in guten Händen. Hier werden Sie fachkundig, zügig und praxisnah zu sämtlichen Fragen des Mietrechts beraten.